Pflegestufenberatung
Es gibt drei Pflegestufen. Pflegebedürftige sind darauf angewiesen, eine angemessene Einstufung zu erreichen, denn nur dann erhalten sie die finanzielle Unterstützung, zum Beispiel das monatliche Pflegegeld, die ihnen zusteht. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig von der Höhe der erteilten Pflegestufe. Das Pflegegeld schwankt beispielsweise von 2.700 Euro/Jahr bei Pflegestufe 1 bis 8.220 Euro/Jahr bei Pflegestufe 3. Achten Sie deshalb immer darauf, dass Sie von der Pflegekasse korrekt eingestuft sind!