NEU! Familienentlastender Dienst beim Delphin-Netzwerk


Eltern haben Mitsprachrecht bei der Wahl der Betreuungskraft für ihr Kind mit Handicap.
Für Familien mit einem gesunden Kind selbstverständlich, - für eine Familie eines Kindes mit Beeinträchtigungen bisher nur schwer realisierbar, da die meisten Familienentlastenden Dienste sich nicht darauf einlassen
Vertraute Atmosphäre und EINE ständige Bezugsperson, welches wir gerade bei besonderen Kindern als sehr förderlich ansehen.
Die Eltern können am Besten einschätzen, welche Betreuerin für ihr besonderes Kind geeignet ist.
Um dieses zu ermöglichen haben wir in Kooperation mit der Firma Sebis einen eigenen FED gegründet.
Gerade im Bereich von Betreuungsangeboten kommt es oft zu Problemen. Deshalb bieten wir ab sofort als Ergänzung zu unserer Arbeit  nun einen eigenen FED an.
In Zusammenarbeit mit der Firma Sebis (Beratungszentrum Paderborn) die sich für pflegende Angehörige einsetzt in den Bereichen:

Erstellung von Pflegegutachten
• Suche nach Pflegeplätzen
• Organisation der Pflege
• Beschaffung von Pflege- und Hilfsmitteln
• Beratung zum Wohnumfeld
• Vermittlung von Pflegediensten

Der Familienentlastende Dienst will Familien mit einem behinderten Kind oder Jugendlichen entlasten, indem er zeitweise die Pflege und Betreuung des behinderten Familienmitglieds übernimmt.
Familienentlastender Dienst (FED) und Familienunterstützender Dienst (FUD) haben die Aufgabe, Familien mit einem behinderten Kind oder Jugendlichen Erholung und Freiräume zu verschaffen, damit auch pflegende und betreuende Angehörige am gesellschaftlichen oder kulturellen Leben teilnehmen können. Das soll die Kräfte erhalten bzw. wiederherstellen, die für die Pflege und Betreuung des Behinderten notwendig sind. Auch dem behinderten Menschen soll dadurch mehr Autonomie und Selbstständigkeit außerhalb des Elternhauses ermöglicht werden.
Art und Umfang der Unterstützung orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Familie. Sie werden mit den Betroffenen abgeklärt und fest vereinbart. Zu den Angeboten gehören stundenweise Betreuung in der Familienwohnung sozialpädagogische Begleitung, Freizeitbegleitung etc.
Leider ist es nur in den seltensten Fällen gewährleistet, dass die Familie sich die Betreuung des Kindes selbst organisieren und über das pers. Budget abwickeln darf.
Dieses hilft den Familien jedoch zu mehr Unabhängigkeit und schafft eine vertraute Atmosphäre und EINE ständige Bezugsperson, welches wir gerade bei besonderen Kindern als sehr förderlich ansehen.
Hier ist dringend Handlungsbedarf gegeben, da es den behinderten Kindern und deren Familien nicht zugemutet werden kann, dass diese sich regelmäßig an neue Betreuerinnen gewöhnen müssen die den Familien oft nicht bekannt sind.

Auch behinderte Kinder und deren Familien haben Anspruch auf die Wahl einer eigenen Betreuungskraft, welches jedoch momentan in den seltensten Fällen realisierbar ist, da die meisten Dienste sich nicht darauf einlassen, dass die Familien sich die Bezugsperson selbst aussuchen.
http://www.demenz-service-nrw.de

 


 

 

 

Leistungen der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Verhinderungspflege)
In Absprache mit den Eltern Freizeit gestalten.
Absprachen über die Art und Dauer des Einsatzes werden individuell mit den Eltern abgesprochen. Eine gegenseitige „Sympathie“ ist Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit in der Verhinderungspflege.
Diese Hilfe kann entweder über einen Pflegedienst oder in Eigenverantwortlichkeit geplant werden.
1.550 € stehen hier ohne Abzug von Geldern den Familien zur Verfügung sofern die Betreuungszeit 8 Std täglich nicht überschreitet

Zusätzliche Betreuungsleistungen in der Pflege nach §45 SGB XI

§ 45b SGB XI sieht vor, für Personen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, zusätzlich zu den Leistungen der ambulanten und teilstationären Pflege Betreuungsleistungen von bis zu 100 (Grundbetrag) bzw. 200 (erhöhter Betrag) Euro monatlich zu erstatten. Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die keine regulären Leistungen der Pflegeversicherung beziehen (“Pflegestufe 0”).
Auf Ihren Antrag hin prüft der MDK (medizinischer Dienst Ihrer Krankenkasse) ob die pflegebedürftige Person in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist. Je nach Umfang des Betreuungsaufwandes erfolgt eine Zuordnung zum Grund- oder erhöhten Betrag. Diese Prüfung findet meist anhand des Pflegegutachtens statt.
Voraussetzungen für Schulbegleitungen und Antragsverfahren
- ALLE Beteiligten müssen die Begleitung befürworten (Gespräch in der Schule führen)
- Gutachten der Ärzte / des Gesundheitsamtes bei der Antragstellung einreichen
- Sonderwünsche können beim Delphin-Netzwerk berücksichtigt werden bzgl. der Auswahl der Betreuungsperson denn wir legen SEHR großen Wert darauf dass die Familie ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Betreuungsperson ihres Kindes hat.

- Fachkraft oder Nicht-Fachkraft?

Gerichtsbeschluss
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.07.2011
- S 1 SO 4882/09 -Qualifizierte Hilfskraft ist ausreichend für Schulbegleitung behinderter Kinder

Antragsverfahren

Bei einem erstmaligen Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Antrag auf die Hilfe
2. vorhandene medizinisch/therapeutische Unterlagen zur vorliegenden
Behinderung
3. Bei vorliegendem sonderpädagogischen Förderbedarf: Kopie der Schulzuweisung

Folgeantrag:

Wird nach Ablauf der Bewilligung eine Fortsetzung gewünscht, ist ein formloser Antrag der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter auf Weiterbewilligung erforderlich.
Bearbeitungsschritte bei Neuanträgen:

- Prüfung der Zuständigkeit (Jugendamt, Kreissozialamt etc )
- Einholung einer schulfachlichen Stellungnahme der Schule

Bei Befürwortung durch die Schule

- Einholung einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes
- Einzelfallentscheidung durch das entsprechende Amt

Aufgaben des Schulbegleiters

Die Schulbegleitung unterstützt das Kind während des Zeit in der Einrichtung,
einschließlich sonstiger erforderlicher Betreuungszeiten, in den Pausen und bei
sonstigen Veranstaltungen sowie bei entsprechender Bewilligung auch
während der Beförderung